Off
Bitte beachten Sie unsere Förderbedingungen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Reparaturbonus Thüringen. Der Bonus wird gewährt, solange entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.
Eine Antragstellung auf den Reparaturbonus war bis einschließlich 6. Oktober möglich. Aktuell sind die Fördermittel für den Bonus ausgeschöpft.
Achtung: Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit für eingereichte Anträge 6 bis 8 Wochen (Stand 5.11.2024).
Wer kann den Bonus erhalten?
- Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Thüringen erhalten.
- Juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (Unternehmen, Vereine, Schulen etc.) sind nicht antragsberechtigt. Entscheidend hierfür ist die Adresse auf der Reparaturrechnung.
- Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Wie hoch ist die Förderung?
- Bei Reparaturen durch einen Gewerbebetrieb beträgt der Bonus 50 Prozent des Bruttobetrages der Reparaturrechnung.
- Bei Reparaturen in Repair-Cafés erhalten Sie von uns 100 Prozent der Kosten für das verbaute Ersatzteil.
- Jede Person kann maximal 100 Euro pro Kalenderjahr erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten für Gerät und Reparatur?
- Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten.
- Eine Liste mit Beispielgeräten, für die Sie den Reparaturbonus erhalten können, finden Sie hier: Geräteliste.
- Bei der Reparatur in einem Repair-Café werden anteilig die Kosten für das verbaute Ersatzteil erstattet.
- Für die Neuauflage des Reparaturbonus 2024 gilt: Gefördert werden Reparaturen, die frühestens zum Start des Reparaturbonus' erfolgt sind, also am 15. Mai 2024. Eine Antragstellung für frühere Reparaturen ist nicht möglich.
- Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen.
- Erfolgte die Reparatur in einem Repair-Café, muss die Rechnung für das Ersatzteil mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen.
Wo muss die Reparatur durchgeführt werden?
- Die Reparatur muss durch einen Gewerbebetrieb, der Reparaturen von Elektrogeräten anbietet, oder in einem Repair-Café durchgeführt werden. Eine Liste der teilnehmenden Repair-Cafés in Thüringen finden Sie hier.
- Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig. Ausnahme: Reparaturen in Repair-Cafés.
- Reparaturen, die im eigenen Reparaturbetrieb der antragstellenden Person durchgeführt wurden, werden nicht gefördert.
- Der Kauf von Ersatzteilen bei Reparaturen in Eigenregie ist nicht förderfähig. Ausnahme: die Reparatur wird in einem Repair-Café durchgeführt und der Einbau des Ersatzteils wurde durch das Repair-Café bestätigt.
- Die Verbraucher:innen erhalten im Repair-Café einen Nachweis („Laufzettel“) für die Reparatur, der zusammen mit der Ersatzteilrechnung bei der Antragstellung einzureichen ist.
Ausgeschlossen vom Reparaturbonus sind
- Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen
- der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues beziehungsweise ein anderes generalüberholtes Gerät
- Kosten für Reparaturversicherungen
- Kostenvoranschläge werden nur als Teil der Reparaturrechnung anteilig erstattet. Das Erstellen eines Kostenvoranschlags ohne Reparatur ist nicht förderfähig.
- Nicht förderfähig sind u.a. Fahrzeuge aller Art, Heizungsanlagen, Möbel, Nicht-Elektro-Geräte.
- Ein Akkutausch gilt als Reparatur und ist förderfähig.
- Eine Liste mit Beispielgeräten, für die Sie den Reparaturbonus erhalten können, finden Sie hier: Geräteliste.
Haben Sie Fragen?
Beachten Sie bitte auch unsere FAQ.
Info-Telefon zum Reparaturbonus: 0361 555 14 35
dienstags, mittwochs und donnerstags von 13 bis 15 Uhr (außer an Feiertagen)
Reichen Sie bitte keine Unterlagen per E-Mail ein. Zur Antragsstellung nutzen Sie den Online-Antrag.