Förderfähige Reparaturen
Küchen- und Haushaltsgeräte
wie Toaster, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Staubsauger, Elektroherde und Backöfen, Kühlschränke oder Waschmaschinen
Unterhaltungselektronik
wie Fernseher, DVD-Player, Radios, Spielekonsolen, Kopfhörer oder Lautsprecher
IT- und Telekommunikationsgeräte
wie Mobiltelefone, Tablets, Fotokameras, Computer, Drucker oder Monitore
Körperpflegegeräte
wie Föne, Rasierer oder Lockenstäbe
Werkzeuge und Gartengeräte
wie Nähmaschine, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Heckenscheren oder elektrische Rasenmäher
Medizinische Geräte
wie Blutdruckmessgeräte oder Infrarotthermometer
Musikgeräte oder elektrisches Spielzeug
E-Pianos, E-Gitarren, ferngesteuerte Autos, Modelleisenbahnen
Sonstiges
Akku-Ladegeräte, Drohnen, Lampen oder Videosprechanlagen
Wichtig:
Das Gerät muss ein Elektrogerät sein. Das Gerät kann mit Strom aus der Steckdose, Batterien oder Akku funktionieren. Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Die Reparatur weiterer Produkte kann gegebenenfalls auch gefördert werden.
Nicht förderfähige Reparaturen
Fahrzeuge aller Art
wie Elektroautos, E-Bikes und E-Roller, inklusive festverbaute Navigationsgeräte und Autoradios
Haustechnik
aller Art inklusive Heizlüftern und Elektroheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Hauswasserpumpen, Warmwasserboiler oder Entkalkungsanlagen
Möbel
wie elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Treppenlifte
Sonstiges
Notstromaggregate, Photovoltaikanlagen oder Windturbinen
Nicht-Elektrogeräte
wie Geräte, die mit Erdgas, Benzin oder Diesel, also mit nicht erneuerbaren Energiequellen, betrieben werden
Serviceleistungen
wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen
Die Geräte in dieser Liste dienen als Beispiele. Gegebenenfalls sind weitere Produkte nicht förderfähig.
Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Sie für Ihr Gerät Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Im Zweifel helfen Ihnen hierbei unsere Beratungsstellen weiter.